Die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn ist mit dem con:nect©32 Dienstplan kein Problem.
Im con:nect©32 Dienstplan können nicht nur die Mitarbeiter in den Objekten, sondern auch die Beschäftigten in der Verwaltung und im Außendienst aufgenommen werden.
Die Aufzeichnungspflicht im Mindestlohngesetz kann damit ohne großen Mehraufwand erfüllt werden. Über benutzergesteuerte Zugriffsbeschränkungen ist der Datenschutz gesichert.